Förderung verständlich eingeordnet

Förderantrag und Auftrag sind nicht dasselbe

SHG Startklar hilft beim Ordnen von Angaben, Unterlagen und nächsten Schritten. Die Förderstelle entscheidet. Eine Förderung führt nicht automatisch zu einer Bestellung oder zur Umsetzung einer Leistung.

Der Ablauf in sechs Schritten

Vom Förderbedarf zur Umsetzung

Jeder Schritt hat eine eigene Entscheidung und eine eigene Verantwortung.

1

Förderbedarf

Ihr klärt, was eure Gruppe braucht und welches Vorhaben unterstützt werden soll.

2

Antrag

Ihr sammelt die Angaben und Unterlagen für den Antrag. Antragsteller bleibt eure Gruppe.

3

Entscheidung

Die zuständige Förderstelle prüft und entscheidet über die Förderung.

4

Gemeinsamer Abgleich

Nach der Entscheidung werden Umfang, Eigenanteil, Nachweise und der tatsächliche Bedarf abgestimmt.

5

Ausdrückliche Beauftragung

Eine Leistung startet erst, wenn ihr sie separat beauftragt und die Vereinbarung bestätigt habt.

6

Umsetzung

Danach werden die vereinbarten Aufgaben umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert.

Was SHG Startklar dabei tut

Wir strukturieren Angaben, Unterlagen und offene Punkte. Im Portal bleibt sichtbar, was vorbereitet, geprüft, entschieden und beauftragt ist.

Was SHG Startklar nicht tut

Wir sind keine Förderstelle und erteilen keine Förderzusage. Wir ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Vereins- oder Förderberatung.

Frei zugängliche Angebote und beauftragte Leistungen

SHG Finder, SHG-Sichtbarkeits-Check, SHG-Leitung-Kurse und SHG-Gründings-Kit sind frei zugängliche Angebote für bestehende und sich gründende Selbsthilfegruppen. Für konkrete Umsetzung stehen die Leistungen für Website, SHG Büro, Technik und Kommunikation bereit.

Die frei zugänglichen Angebote können unabhängig genutzt werden. Konkrete Umsetzungsleistungen werden separat besprochen, angeboten und beauftragt.